Asklepios Fachkliniken Brandenburg einigen sich mit ver.di auf Tarifabschluss

  • Entgelte und Zulagen steigen
  • Einmalige Inflationsausgleichprämie für 2024
  • Kürzere Arbeitszeiten ab Juli 2024

Brandenburg, 10. Mai 2024. Die Asklepios Fachkliniken Brandenburg GmbH und die Gewerkschaft ver.di haben sich auf einen Tarifabschluss geeinigt. Er gilt bis Dezember 2025. Das Verhandlungspaket umfasst die Erhöhung der Werte aller Entgelttabellen, die Anhebung der Vergütung von Pflegekräften, die Erhöhung von Zulagen für Pflegekräfte und eine Arbeitszeitreduzierung auf 39 Stunden für Vollbeschäftigte. Zusätzlich sind für das Jahr 2024 Zahlungen von Inflationsausgleichsprämien vorgesehen.

„Wir freuen uns in den wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten gemeinsam mit ver.di einen Tarifabschluss erzielt zu haben, der den berechtigten Interessen beider Tarifpartner Rechnung trägt“, so Volker Thesing, Geschäftsführer der Asklepios Fachkliniken Brandenburg GmbH. „Uns war es wichtig, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitnah von einem Tarifabschluss profitieren und wir Instrumente wie die Inflationsausgleichsprämie nutzen, damit die Beschäftigten auch von der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit partipizieren können.“

Die Tarifparteien vereinbarten eine Erhöhung aller Tabellenentgelte ab 1. Juli 2024 um 235,00 € brutto. Ab dem 1. März 2025 werden die Tabellenentgelte um weitere 5,5 Prozent erhöht. Abweichend zu diesen Erhöhungen erhöhen sich die Entgeltstufen der Entgeltgruppe P1 und P2 mindestens auf eine monatliche Vergütung, die Stundenvergütungen steigen ab dem Juli 2024 und ab dem 1. Juli 2025 erneut.  Ab September 2024 erhöhen sich die Pflegezulagen für alle Beschäftigten, die Grund- Behandlungspflege durchführen, auf 120,00 € monatlich. Diese Zulage wird mit den auf den im Januar 2026 folgenden Tariferhöhungen dynamisiert.

Einmalige Inflationsausgleichsprämie für alle
Die Beschäftigten der Asklepios Fachkliniken Brandenburg GmbH, die mindestens an einem Tag im Zeitraum von Januar bis Juni 2024 Anspruch auf Entgelt haben, erhalten auf Grundlage eines separaten Tarifvertrages eine einmalige Inflationsausgleichsprämie bis zu einer Höhe von 1.500,00 € pro Vollkraft für das Jahr 2024. Bei Auszubildenden beläuft sich der Betrag auf maximal 750,00 € pro Vollkraft für das Jahr 2024. Das Geld bekommen die Beschäftigten frühestens mit der Vergütungsabrechnung im Juni 2024 ausgezahlt.

Änderung des Manteltarifvertrages
Ab Juli 2024 reduziert sich die wöchentliche Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten auf 39 Wochenstunden. Die Tarifparteien vereinbaren, Verhandlungen über weitere Arbeitszeitreduzierungen in der nächsten Tarifrunde fortzusetzen.

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